Das OECD Schlichtungsverfahren als Alternative zu teuren Haftungsklagen
OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen, Nationaler Kontaktpunkt, Mediation, Schlichtung, Konzernhaftung
In der Diskussion um die abgelehnte Konzernverantwortungsinitiative (KVI) ging vergessen, dass es für Opfer im Ausland in der Schweiz bereits heute eine staatliche Alternative zu teuren Haftungsklagen gibt. Umwelt- oder Menschenrechtsorganisationen oder Einzelpersonen können gegen Schweizer Konzerne beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Beschwerde (Eingabe) einreichen. Grundlage sind Verstösse gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die OECD-Leitsätze enthalten einen umfassenden Katalog von Themen, die verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten (Corporate Social Responsibility) beschreiben und finden überall dort Anwendung, wo die multinationalen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben.
Die Schlichtungsstelle «Nationaler Kontaktpunkt (NKP)» führt aufgrund von Beschwerden ein Schlichtungsverfahren durch. Seit 2020 hat der NKP 25 Verfahren durchgeführt, die meist für alle Beteiligten – Konzern und NGOs – zu akzeptablen Lösungen geführt haben (NZZ vom 5.11.2020, S. 13).
Prominenteste Beispiele sind der Fall FIFA (Arbeitsbedingungen beim Bau der Stadien für die Fussball-WM in Katar) oder Credit Suisse (Schutz der heiligen Stätten und der Trinkwasserversorgung der indigene Bevölkerung eines Indianerreservats in den USA beim Bau einer Pipeline).
Im Folgenden werden die in der Praxis wichtigsten Unterschiede tabellarisch dargestellt. Bitte klicken Sie hier. (PDF, 145 Kb)
November 2020 | Autor: Dr. Martin Eckert
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