28. November 2021

Autonomes Fahren: Gerät die Schweiz ins Hintertreffen?

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In München soll bis Ende 2022 eine kleine Flotte von Mobileye Fahrzeugen der Autonomiestufe 4 (Level 4) eingesetzt werden. Bei diesem Level dürfen Fahrzeuge ohne Fahrer, Lenkrad und Pedale fahren.

In München soll bis Ende 2022 eine kleine Flotte von Mobileye Fahrzeugen der Autonomiestufe 4 (Level 4) eingesetzt werden. Bei diesem Level dürfen Fahrzeuge ohne Fahrer, Lenkrad und Pedale fahren.

Der Deutsche Regulator drückt aufs Gaspedal. Ende Juli 2021 ist das Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft getreten. Noch nicht erlassen ist die dazugehörige Verordnung mit den technischen Spezifikationen. Diese muss vom Bundesrat noch freigegeben werden, was Ende Dezember 2021 bzw. im Januar 2022 erwartet wird. Nächster Schritt ist dann der Zulassungsprozess mit TÜV Süd nach Massgabe des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Frankreich will sich von Deutschland regulatorisch nicht abhängen lassen. Die Regierung Macron hat nach dem Bekanntwerden der deutschen Bestrebungen per Dekret und ohne Parlamentszustimmung eine entsprechende Regelung eingeführt.

Auch die EU-Kommission hat den Entwurf einer Regelung im Köcher, der zur Zeit in Vernehmlassung ist und im Q4 2022 in Kraft treten könnte.

Wo steht die Schweiz?

Die Schweiz ist de lege lata noch auf der Pilotstufe. Für Versuche mit selbstfahrenden Fahrzeugen der Stufe 3 (bedingt automatisiert), Stufe 4 (hochautomatisiert) und Stufe 5 (vollautomatisiert) bedarf es einer Versuchsbewilligung des Bundesrates. Rechtsgrundlage ist die Ausnahmebewilligung von Art. 106 Abs. 5 Strassenverkehrsgesetz (SVG). Federführend ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA), das ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht hat.

Aber auch in der Schweiz hat der Gesetzgebungsprozess Schwung aufgenommen. In der Sitzung vom 17. November 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ein Punkt der Revision ist die Ermöglichung des automatisierten Fahrens. Neu soll der Bundesrat festlegen können, inwieweit Fahrzeuglenker von ihren Pflichten entlastet werden und in welchem Rahmen führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zugelassen werden können, wenn sie auf definierten Einzelstrecken verkehren und überwacht werden. Im SVG sollen dafür Rahmendbedingungen festgelegt werden. Das ASTRA soll die Möglichkeit erhalten, Versuche mit automatisierten Fahrzeugen zu bewilligen und finanziell zu unterstützen.

Die Anpassungen des SVG werden nun vom Parlament behandelt werden. Die Inkraftsetzung der Änderungen ist gestaffelt ab 2023 vorgesehen.

Kommentar: Es scheint fraglich, ob die Schweiz mit diesem Fahrplan mit der Dynamik der Gesetzgebung in den Nachbarländern und der EU mithalten kann.

Ihr Team