Änderung des Steueramtshilfegesetzes in Bezug auf gestohlene Daten
Steueramtshilfe, Amtshilfe, gestohlene Daten
Der Bundesrat hat am 2. September 2015 die Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes (StAhiG) eröffnet.
Unter geltendem Recht tritt die Schweiz auf ein Amtshilfeersuchen nicht ein, wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen - z.B. durch den Diebstahl von Bankdaten - erlangt wurden. Diese Praxis der Schweiz wurde von den Partnerstaaten sowie international vom Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken (Global Forum), v.a. im Zuge der weiten Verbreitung der HSBC-Daten, kritisiert. Diese vertreten die Auffassung, dass nach internationalem Standard der Informationsaustausch zuzulassen ist, wenn ursprünglich illegal beschaffte Informationen gestützt auf ein internationales Abkommen rechtmässig erlangt worden sind.
Neu soll auf ein Amtshilfeersuchen eingetreten werden, wenn der ersuchende Staat die illegal erlangten Informationen, auf die sich sein Ersuchen stützt, im Rahmen eines Amtshilfeersuchens oder aus öffentlichen Quellen erlangt hat. Diese Lösung sollte die Situation der Schweiz im Rahmen der zweiten Phase der Länderüberprüfung durch das Global Forum verbessern.
Auf gestohlenen Daten basierende Amtshilfegesuche, welche ein ersuchender Staat ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erlangt hat, will die Schweiz auch weiterhin nicht eintreten. Zudem sollen betroffene ausländische Steuerpflichtige ihre gesetzmässigen Rekursrechte gegen den Austausch von Bankkundendaten im Rahmen der Amtshilfe behalten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Dezember 2015. Über die Vorlage soll im Sommer 2016 parlamentarisch beraten werden.
* Samuel Bussmann | Kerstin Beck-Ulmer
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