03. Dezember 2020

Deutschland kassierte überhöhte Maut

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Das EUGH hat im Oktober 2020 den Weg dazu geebnet, zu viel bezahlte Maut vom deutschen Staat zurückzufordern.

Mit Entscheid vom 28. Oktober 2020 hat das EUGH erkannt, dass die von Deutschland bisher erhobenen Autobahn Mautgebühren rund 4%-6% überhöht und damit unzulässig waren (Entscheid Az.: C-321/19).

Auf Grundlage dieses Entscheides können Deutsche und aus deutscher Sicht ausländische Unternehmen nun während den letzten drei Jahren zu viel bezahlte Mautgebühren vom Deutschen Staat bzw. vom Bundesamt für Güterverkehr zurückfordern. Zu beachten ist, dass für Forderungen das Jahr 2017 betreffend noch im Jahr 2020 Erstattungsanträge gestellt werden müssen, da andernfalls die Verjährung für entsprechende Rückforderungsansprüche droht.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Spediteure, Versender und andere Auftraggeber gegenüber Frachtführern bereicherungsrechtliche Ansprüche geltend machen können, wenn die Frachtführer die Rückforderungsansprüche gegenüber dem deutschen Staat nicht geltend machen oder Rückerstattungen nicht an die Auftraggeber weiterreichen.

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