19. Oktober 2020

DAC 6 – Meldepflicht schon erfüllt?

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Um potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle verhindern zu können, hat die Europäische Union (EU) mit der DAC 6 die Transparenz- und Offenlegungspflichten für aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen verschärft.

Um potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle verhindern zu können, hat die Europäische Union (EU) mit der DAC 6 die Transparenz- und Offenlegungspflichten für aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen verschärft. Die Mitteilungspflicht kann auch in der Schweiz ansässigen Personen bzw. Unternehmen betreffen, die Transaktionen mit EU-Mitgliedsstaaten haben. Die Nichtbefolgung der Meldepflicht führt zu teilweise erheblichen Sanktionen.

Ursprüngliche Meldefristen

Allgemein gilt, dass alle von der DAC 6 erfassten grenzüberschreitende Steuergestaltungen seit dem 25. Juni 2018 mitteilungspflichtig sind. Steuergestaltungen, die zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 vorgenommen wurden (Altfälle), mussten ursprünglich zum 31. August 2020 gemeldet werden. Steuergestaltungen, die nach dem 1. Juli 2020 getätigt wurden (Neufälle) sollten ursprünglich innerhalb von 30 Tagen (also erstmals bis zum 31. Juli 2020) gemeldet werden. Der erstmalige Austausch von Informationen zwischen Finanzbehörden sollte am 31. Oktober 2020 stattfinden.

Anpassung der Meldefrist aufgrund von COVID-19

Aufgrund von COVID-19 schlug die EU-Kommission im Mai 2020 vor, die Mitteilungsfristen zu verlängern. Der Vorschlag von der EU-Kommission wurde durch das EU-Parlament gebilligt und vom EU-Rat bestätigt. Somit gelten auf Unionsebene für grenzüberschreitende Steuergestaltungen neue Fristen.

Nach der Neuregelung sind Neufälle bis spätestens dem 31. Januar 2021 zu melden. Alle Altfälle müssen spätestens bis zum 28. Februar 2021 gemeldet werden. Der erstmalige Austausch von Informationen zwischen Finanzbehörden wird auf den 30. April 2021 verschoben.

Die Anpassung der Meldefrist wurde jedoch nicht von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. Deutschland, Finnland und Österreich folgen dem Vorschlag nicht und beharren weiterhin auf den ursprünglichen Mitteilungsfristen.

Eine Übersicht der derzeitigen Mitteilungsfristen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten finden Sie hier. (PDF, 169 Kb)