15. Juni 2016

Digitale Daten als Wirtschaftsgut: Besitz und Eigentum an digitalen Daten

  • Artikel
  • Legal
  • Daten / Technologie / IP

Basierend auf seiner These, dass für digitale Daten die allgemeinen Regeln des Sachenrechts gelten, beantwortet Dr. Martin Eckert die weitere Frage, wem digitale Daten gehören.

Basierend auf seiner These, dass für digitale Daten die allgemeinen Regeln des Sachenrechts gelten, beantwortet Dr. Martin Eckert die weitere Frage, wem digitale Daten gehören. Er zeigt auf, dass dem Bedürfnis nach einfachen, klaren und vorhersehbaren Regeln im Umgang mit digitalen Daten Rechnung getragen werden kann, indem diese als Sache qualifiziert werden, und folglich das Konzept von Besitz und Eigentum mit seinen sachenrechtlichen Begriffen und Regeln Anwendung findet. Der Eigentümer digitaler Daten hat damit namentlich das Recht zu bestimmen, ob und wie seine Daten kopiert, reproduziert oder genutzt werden dürfen, und er kann sich gegen unbefugte Verwendung nach Massgabe der Abwehrregeln von Besitz und Eigentum zur Wehr setzen.

Zum vollständigen Artikel